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Länderauswahl:
Campingplätze empfehlen sich:
Campingplatz Name | Region | Ort | ECC-Nr |
---|---|---|---|
Terrassen Camping Ossiacher See | Kärnten | Ossiach | 1345b |
Camping Ötztal Längenfeld | Tirol | Längenfeld | 0263a |
FKK-Großcamping Sabotnik | Kärnten | Keutschach am See | 1431c |
Camping Im Dörfl | Steiermark | Irdning | 1572 |
Camping Sennalpe | Tirol | Breitenwang | 0247a |
Terrassencamping Maltatal | Kärnten | Malta | 1131 |
Wellness- und Sportcamping Schwarzsee | Tirol | Kitzbühel | 0357 |
Waldcamping Feldkirch | Vorarlberg | Feldkirch | 0141 |
Camping Seespitz Plansee | Tirol | Breitenwang | 0247b |
FKK-Camping Müllerhof | Kärnten | Keutschach am See | 1431d |
Österreich (A) / Facts:
- Fläche: 84000 km²
- Campingplätze: ca. 500
- Einwohnerzahl: 8,2 Millionen
- Landessprache: Deutsch
- Währung: 1 Euro (€) = 100 Cent
- Telefonvorwahl aus dem Ausland: 0043 + Ortsvorwahl ohne 0 + Teilnehmernummer
- Mobiltelefon: Telefonieren während der Fahrt ist nur mit Freisprechanlage erlaubt.
- Polizei: 112
- Notruf: 112
- Grenzübertritt Personen: Pass / Personalausweis.
- Grenzübertritt Haustiere: EU-Heimtierausweis, Tollwutimpfung (21 Tage bis 12 Monate alt), Mikrochip zur Identitätskennzeichnung.
- Grenzübertritt Kraftfahrzeuge: Führerschein. Zulassungsbescheinigung Teil 1. Internationale Grüne Versicherungskarte.
- Geschwindigkeitsbegrenzungen: Pkw Straße: 100 km/h. Pkw Autobahn: 130 km/h. Caravan Straße: 70 – 100 km/h. Caravan Autobahn: 80 – 100 km/h. Wohnmobil bis 3,5 t: siehe Pkw. Wohnmobil über 3,5 t: Straße: 70 km/h, Autobahn: 80 km/h.
- Besondere Verkehrsbestimmungen: Promillegrenze: 0,5 ‰. Warnwestenpflicht. 1. November bis 15. April Winterreifenpflicht. 80 m vor und nach Bahnübergängen darf nicht überholt werden. Parken auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr ist verboten, wenn nicht mindestens 2 Fahrstreifen frei bleiben. Durchgehende gelbe Linien bedeuten Halte- und Parkverbot, unterbrochene gelbe Linien ein Parkverbot. An Schulbussen darf nicht vorbeigefahren werden, wenn die Warnblinkanlage und die gelb-roten Warnleuchten eingeschaltet sind.
- Straßengebühren: Es besteht Mautpflicht auf Autobahnen und Schnellstraßen. Pkw und Wohnmobile bis 3,5 t bzw. Motorräder benötigen eine Vignette, wahlweise gültig für 10 Tage, 2 Monate oder 1 Jahr. Eine eigene Vignette für Caravans ist nicht erforderlich. Ab November 2017 sind auch digitale Vignetten erhältlich, die nicht an das Fahrzeug, sondern an das Kennzeichen gebunden sind. Weitere Informationen: www.asfinag.at Wohnmobile über 3,5 t: Elektronische Maut. Die Gebühr ist abhängig von der Anzahl der gefahrenen Kilometer, der Anzahl der Achsen sowie der Schadstoffklasse, Abrechnung über eine am Fahrzeug befestigte „Go-Box“. Weitere Informationen: www.go-maut.at
- Zusätzlich gebührenpflichtig sind folgende Straßen: Arlberg-Schnellstraße
Bosrucktunnel
Brennerautobahn
Felbertauerntunnel
Gerlitzen
Gerlos-Alpenstraße
Gleinalmtunnel
Großglockner-Hochalpenstraße
Karawankentunnel
Malta-Hochalmstraße
Nockalmstraße
Silvretta Hochalpenstraße
Tauernautobahn
Tauern-Bahntunnel
Timmelsjochstraße
Villacher Alpenstraße - Wichtig für den Camper: Einmaliges Übernachten außerhalb von Campingplätzen ist zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit (für ca. 10 Stunden) auf Straßen, Parkplätzen oder Raststätten erlaubt (Ausnahmen: Tirol, Wien, Landschaftsschutzgebiete).
- Sommerferien-Termine 2018: Wien, Niederösterreich, Burgenland: 30. 6. – 2. 9. Tirol, Vorarlberg, Kärnten, Salzburg, Oberösterreich, Steiermark: 7. 7. – 9. 9.
- Rauchverbot in Restaurants und allen öffentlichen Räumen.
- Automobil-Club: ÖAMTC: Baumgasse 129, A-1030 Wien www.oeamtc.at
- Touristik: Austria-Info: urlaub@austria.info www.austria.info/de
Alle Angaben ohne Gewähr